Grundgesetz

Grundgesetz

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesem Satz beginnt Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz bildet die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland und wurde am 8. Mai 1949 beschlossen. Zum 70. Geburtstag widmen wir ihm eine eigene Ausgabe des Flüchtling-Magazin, das inzwischen kohero heißt.


Das Grundgesetz besteht aus insgesamt 146 Artikeln, die Rechte und Pflichten der Bürger*innen sowie die Organisation des Staates festlegen. Es garantiert unter anderem die Meinungsfreiheit, die Gleichberechtigung aller Menschen, den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sind in der Verfassung festgehalten.


Diese Grundrechte sind leider nicht überall gewährleistet. Weltweit kämpfen Menschen gegen Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern, setzen sich für Presse-, Gewissens- und Glaubensfreiheit ein. Viele Geflüchtete müssen ihre Heimat verlassen, da sie ohne diese Rechte nicht leben können. 


In der dritten Ausgabe von kohero (ehemals Flüchtling-Magazin) wollen wir von Menschen mit Fluchtbiographie wissen, wie sie das Grundgesetz sehen. Finden sie, dass ihre Rechte gewährleistet werden?


In der Ausgabe #3: „Perspektive von Flüchtlingen auf das Grundgesetz“ geht es unter anderem um Menschenwürde, den Schutz von Kindern und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch die anderen Grundrechte sind mit Beiträgen vertreten.


Er lohnt sich, dieser Blickwinkel auf die Basis unserer Demokratie.

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